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Häufige Fragen

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Häufige Fragen

A

Anerkennung von Studienleistungen – Wie erfolgt diese?

Um Studienleistungen anerkennen zu lassen, reichen Sie bitte diesen Antrag auf Anerkennung
zusammen mit den Prüfungsbescheinigungen über die Leistungen beim
Masterbeauftragten ein. Bitte füllen Sie nur die erste Seite des Antrags aus. Am besten
bringen Sie die Unterlagen persönlich in der Sprechstunde vorbei, so lassen sich ggf.
Rückfragen schnell klären.

B

Bewerbungsfristen – Welche Fristen gelten für die Bewerbung zum Masterstudium?

Die aktuell gültigen Bewerbungsfristen können Sie hier nachschlagen.

F

Freies Ergänzungsstudium – Welche Lehrveranstaltungen können im „Freien Ergänzungsstudium“ belegt werden?

Im Modulbereich „Freies Ergänzungsstudium“ können Sie grundsätzlich alle
Lehrveranstaltungen aller Fächer und Studiengänge der FAU belegen. (Dies gilt also auch für
Lehrveranstaltungen, die dem Bachelorstudiengang Philosophie zugeordnet sind.)
Voraussetzung ist jedoch stets, dass Sie in die Lehrveranstaltung aufgenommen werden.
Fragen Sie daher unbedingt vor Vorlesungsbeginn bei der verantwortlichen Lehrperson nach,
ob Sie teilnehmen können.
Ebenfalls belegen können Sie Veranstaltungen der virtuellen Hochschule Bayern
(www.vhb.org).

Freies Ergänzungsstudium – Wie melde ich mich für Prüfungen im „Freien Ergänzungsstudium“ an?

Die Prüfungsnummer lautet 1700. In der Regel sind die Prüfungen anderer Fächer zu
Semesterbeginn noch nicht unter dieser Prüfungsnummer belegbar. Kontaktieren Sie bitte
den Masterbeauftragten zu Beginn der Vorlesungszeit mit den Angaben zu den
Veranstaltungen (Titel, Lehrperson & reguläre Prüfungsnummer), die Sie belegen möchten,
um die Prüfungen unter der 1700 freischalten zu lassen. Diese Angaben können Sie hier
nachschlagen.

Bitte beachten Sie, dass manche Veranstaltungen nicht über eine Prüfungsnummer verfügen. Das gilt z.B. für die Veranstaltungen der virtuellen Hochschule Bayern sowie für manche B.A.-Veranstaltungen, denen keine eigenständige Prüfung zugeordnet ist (z.B. Proseminare im Fach Philosophie). Bitte lassen Sie sich über den Besuch solcher Veranstaltungen einen Schein ausstellen und reichen Sie diesen zur Anerkennung beim Masterbeauftragten ein.

Freies Ergänzungsstudium – Wie setzten sich die Module des „Freien Ergänzungsstudiums“ zusammen?

Insgesamt müssen 30 ECTS absolviert werden. Aus welchen Lehrveranstaltungen sich diese
zusammensetzten, ist nicht vorgegeben und ergibt sich aus ihrem individuellen Studienplan.

M

Masterarbeit – Wer kann die Masterarbeit betreuen und begutachten?

Prüfungsberechtigt sind alle habilitierten Mitglieder des Instituts für Philosophie. Zur Themenfindung vereinbaren Sie am besten einen Sprechstundentermin.

Nicht-habilitierte Mitglieder des Instituts für Philosophie können in begrenztem Umfang und bei besonderem Bezug zum Prüfungsthema auf Antrag beim Prüfungsausschuss ebenfalls Masterarbeiten begutachten. Zusammen einzureichen sind hierfür:

  1. Ein formloser Antrag von Ihnen, in welchem Sie die Wahl bei der Begutachtung kurz begründen.
  2. Ein Antrag auf Prüfungsberechtigung durch die Person, die Ihre Arbeit begutachten soll.
  3. Eine positive Stellungnahme durch die Inhaberin bzw. den Inhaber eines Lehrstuhls.

Masterarbeit – Wie melde ich die Masterarbeit an?

Hierzu sind diese zwei Formulare gemeinsam von Ihnen und der Sie betreuenden Lehrperson auszufüllen und beim Prüfungsamt einzureichen.

 

P

Prüfungsnummern – Wo finde ich die Prüfungsnummern, die einer Lehrveranstaltung zugeordnet sind?

Auf dieser Seite finden Sie eine entsprechende Übersicht.

R

Regelstudienzeit – Was ist zu tun, wenn das Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann?

Die Regelstudienzeit sowie Überschreitungsfristen sind durch die Studienordnung geregelt. Sollte sich abzeichnen, dass Sie die Regelstudienzeit überschreiten müssen, wenden Sie sich bitte umgehend zur Beratung an die für Sie zuständige Person im Prüfungsamt , um zu klären, welchen Antrag auf Verlängerung der Studienzeit und/oder der Prüfungsfristen stellen müssen.

S

Sprachkenntnisse – Welche Deutschkenntnisse werden bei internationalen Bewerbungen zum Masterstudium vorausgesetzt?

Ausführliche Informationen zu den entsprechenden Voraussetzungen finden Sie hier. Fragen zu den Sprachkenntnissen und Prüfungen beantwortet das internationale Masterbüro.

Anerkennung von Studienleistungen – Wie erfolgt diese?
Um Studienleistungen anerkennen zu lassen, reichen Sie bitte diesen Antrag auf Anerkennung zusammen mit den Prüfungsbescheinigungen über die Leistungen beim Masterbeauftragten ein. Bitte füllen Sie nur die erste Seite des Antrags aus. Am besten bringen Sie die Unterlagen persönlich in der Sprechstunde vorbei, so lassen sich ggf. Rückfragen schnell klären.
Bewerbungsfristen – Welche Fristen gelten für die Bewerbung zum Masterstudium?
Die aktuell gültigen Bewerbungsfristen können Sie hier nachschlagen.
Freies Ergänzungsstudium – Welche Lehrveranstaltungen können im „Freien Ergänzungsstudium“ belegt werden?
Im Modulbereich „Freies Ergänzungsstudium“ können Sie grundsätzlich alle Lehrveranstaltungen aller Fächer und Studiengänge der FAU belegen. (Dies gilt also auch für Lehrveranstaltungen, die dem Bachelorstudiengang Philosophie zugeordnet sind.) Voraussetzung ist jedoch stets, dass Sie in die Lehrveranstaltung aufgenommen werden. Fragen Sie daher unbedingt vor Vorlesungsbeginn bei der verantwortlichen Lehrperson nach, ob Sie teilnehmen können. Ebenfalls belegen können Sie Veranstaltungen der virtuellen Hochschule Bayern (www.vhb.org).
Freies Ergänzungsstudium – Wie melde ich mich für Prüfungen im „Freien Ergänzungsstudium“ an?
Die Prüfungsnummer lautet 1700. In der Regel sind die Prüfungen anderer Fächer zu Semesterbeginn noch nicht unter dieser Prüfungsnummer belegbar. Kontaktieren Sie bitte den Masterbeauftragten zu Beginn der Vorlesungszeit mit den Angaben zu den Veranstaltungen (Titel, Lehrperson & reguläre Prüfungsnummer), die Sie belegen möchten, um die Prüfungen unter der 1700 freischalten zu lassen. Diese Angaben können Sie hier nachschlagen. Bitte beachten Sie, dass manche Veranstaltungen nicht über eine Prüfungsnummer verfügen. Das gilt z.B. für die Veranstaltungen der virtuellen Hochschule Bayern sowie für manche B.A.-Veranstaltungen, denen keine eigenständige Prüfung zugeordnet ist (z.B. Proseminare im Fach Philosophie). Bitte lassen Sie sich über den Besuch solcher Veranstaltungen einen Schein ausstellen und reichen Sie diesen zur Anerkennung beim Masterbeauftragten ein.
Freies Ergänzungsstudium – Wie setzten sich die Module des „Freien Ergänzungsstudiums“ zusammen?
Insgesamt müssen 30 ECTS absolviert werden. Aus welchen Lehrveranstaltungen sich diese zusammensetzten, ist nicht vorgegeben und ergibt sich aus ihrem individuellen Studienplan.
Masterarbeit – Wer kann die Masterarbeit betreuen und begutachten?
Prüfungsberechtigt sind alle habilitierten Mitglieder des Instituts für Philosophie. Zur Themenfindung vereinbaren Sie am besten einen Sprechstundentermin. Nicht-habilitierte Mitglieder des Instituts für Philosophie können in begrenztem Umfang und bei besonderem Bezug zum Prüfungsthema auf Antrag beim Prüfungsausschuss ebenfalls Masterarbeiten begutachten. Zusammen einzureichen sind hierfür: Ein formloser Antrag von Ihnen, in welchem Sie die Wahl bei der Begutachtung kurz begründen. Ein Antrag auf Prüfungsberechtigung durch die Person, die Ihre Arbeit begutachten soll. Eine positive Stellungnahme durch die Inhaberin bzw. den Inhaber eines Lehrstuhls.
Masterarbeit – Wie melde ich die Masterarbeit an?
Hierzu sind diese zwei Formulare gemeinsam von Ihnen und der Sie betreuenden Lehrperson auszufüllen und beim Prüfungsamt einzureichen.  
Prüfungsnummern – Wo finde ich die Prüfungsnummern, die einer Lehrveranstaltung zugeordnet sind?
Auf dieser Seite finden Sie eine entsprechende Übersicht.
Regelstudienzeit – Was ist zu tun, wenn das Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann?
Die Regelstudienzeit sowie Überschreitungsfristen sind durch die Studienordnung geregelt. Sollte sich abzeichnen, dass Sie die Regelstudienzeit überschreiten müssen, wenden Sie sich bitte umgehend zur Beratung an die für Sie zuständige Person im Prüfungsamt , um zu klären, welchen Antrag auf Verlängerung der Studienzeit und/oder der Prüfungsfristen stellen müssen.
Sprachkenntnisse – Welche Deutschkenntnisse werden bei internationalen Bewerbungen zum Masterstudium vorausgesetzt?
Ausführliche Informationen zu den entsprechenden Voraussetzungen finden Sie hier. Fragen zu den Sprachkenntnissen und Prüfungen beantwortet das internationale Masterbüro.
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